Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die Bestimmungen der §§ 651 a , 675, 631 BGB folgende und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns.
Bitte lesen Sie die nachfolgenden Bestimmungen vor Buchung Ihrer Reise aufmerksam durch.
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Kitecamp Buchungs Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Kitecamp-Buchens-Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail bzw. Internet oder auch telefonisch erfolgen. Sie erfolgt durch Sie auch für alle weiteren in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann einzustehen haben, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung in Form einer ausdrücklichen gesonderten Erklärung übernommen haben. Der Buchungs-Vertrag kommt mit der Annahme durch uns, die keiner besonderen Form bedarf, zustande. Sie erhalten von uns in der Regel eine schriftliche Bestätigung per Post oder E-Mail. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir 14 Tage gebunden sind. Der Buchungs-Vertrag kommt dann auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns gegenüber innerhalb dieser 14 Tage die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann.
Die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, die Sie uns zwecks Abwicklung des Reisevertrags zur Verfügung stellen, werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
2. Bezahlung
Nach Eingang der Kitecamp Buchungs Anmeldung erhält der Kunde von uns die Buchungsbestätigung. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Anzahlung von 20 % des Preises zur Zahlung binnen 14 Tagen fällig. Weitere 80% werden fällig 4 Wochen vor Reiseantritt. Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung per Kreditkarte einräumen und Sie hiervon Gebrauch machen, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den entsprechenden Zeitpunkten.
3. Leistungen
Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich aus der Angebots-Beschreibung im gültigen aktuellen Prospekt (Druck u. Internet) sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Klimaangaben und sonstige allgemeine Länderinformationen sind nicht Vertragsbestandteil. Etwaige Änderungen bzw. Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Buchungsvertrages, die nach Vertragsschluss erforderlich werden und nicht entgegen dem Grundsatz von Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Zimmer Buchung nicht nachteilig beeinträchtigen. Dies gilt unbeschadet etwaiger Gewährleistungsansprüche des Kunden. Bitte denken Sie als Kunde daran, dass unser enthaltenes Animationsprogramm mehr Mitwirkung von einem Reiseteilnehmer verlangt als dies bei einer üblichen Animationsangenboten der Fall ist.
Wir weisen rein vorsorglich darauf hin, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht im Leistungsumfang bzw. im Reisepreis enthalten ist.
4. Kundenrücktritt / Storno
Der Kunde kann jederzeit vor dem Beginn der Reise von dem Reisevertrag zurücktreten. Wir bitten Sie als Kunden dringend, im Falle eines etwaigen Rücktritts, diesen schriftlich zu erklären. Tritt ein Kunde vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt, einen angemessenen Ersatz für die von uns getroffenen Reisevorkehrungen sowie für unsere Aufwendungen zu verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen sowie etwaig anderweitiger Verwendung pauschaliert. Ihnen als Kunden bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale.
5. Rücktrittspauschale
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so berechnet sich die pauschale Entschädigung, die wir nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt 4. verlangen können wie folgt:
Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. Regelmäßig betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle eines Rücktritts des Kunden von dem Vertrag je angemeldetem Teilnehmer geltend machen können, jeweils pro Person in Prozent vom Buchungspreis:
b) Sonstige Auslandsreisen:
20 % = über 56 Tage vor Reisebeginn
50 % = vom 55. bis 28. Tag vor Reisebeginn
80 % = vom 27. bis 1. Tag vor Reisebeginn
97,5 % = am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen
des Reisepreises.
Die in den Pauschalen entsprechenden Beträge werden jeweils auf volle Euro aufgerundet.
5 b) Auf Ihren Wunsch nehmen wir, soweit durchführbar, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt eine Umbuchung vor. Dafür werden € 50,– pro Person erhoben. Spätere Änderungen können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen unter Punkt 5a) bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
6. Rücktritt durch den uns als Vertragspartner
Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn abzusagen.
7. Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise in Folge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als Vertragspartner als auch der Reisende den Vertrag kündigen.
8. Gewährleistung
Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reiseteilnehmer innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir können Abhilfe durch Erbringung einer gleichwertigen oder höherwertigen Ersatzleistung erbringen. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, die Mängelanzeige uns unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, sofern Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden und Sie deren Anzeige gegenüber uns während ihres Aufenthaltes angezeigt haben und wir Abhilfe schuldhaft unterlassen haben. Beabsichtigt der Reisevertragspartner den Reisevertrag wegen eines Mangels, welcher die Reise erheblich beeinträchtigt, zu kündigen, so hat er uns zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Eine entsprechende Fristsetzung ist entbehrlich, sofern eine Abhilfe unmöglich ist oder wir die Abhilfe verweigern oder sofern die sofortige Kündigung durch ein besonderes, für uns erkennbares Interesse gerechtfertigt ist.
Personal vor Ort ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
9. Haftung/Verjährung
a) Fremdleistung
Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit Leistungen entstehen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wie zum Beispiel Ausflüge, Sportveranstaltungen oder Mietfahrzeuge, und die in der Prospektbeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir selbst dann nicht, wenn unser Personal hieran teilnimmt.
Unsere vertragliche Haftung ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wir für einen den Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, wie zum Beispiel eines Leistungsträgers, verantwortlich sind.
Für etwaige Schadensersatzansprüche gegen uns aus unerlaubter Handlung, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises je Vertragspartner und Reise.
b) Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der in unseren Prospekten angegebenen Reisedienstleistungen.
Wir haften jedoch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die der Reiseteilnehmer ohne unsere Vermittlung direkt gebucht und in Anspruch genommen hat.
10. Mitwirkungspflichten
Der Reiseteilnehmer ist mitverantwortlich für seine Sicherheit und Fahrweise, wenn er unsere Sportangebote in Anspruch nimmt. Jeder Reiseteilnehmer verpflichtet sich zur Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Verkehrsbestimmungen und Kollisionsverhütungsregeln.
Wir behalten uns es vor, den Reiseteilnehmer je nach Leistungsstand und Wetterverhältnissen die Ausübung der Sportart zu untersagen.
11. Nichtraucher-Regelungen
Inzwischen gibt es in vielen Ländern weltweit unterschiedliche Nichtraucher-Regelungen bzw. –Gesetze. Ziel ist, die Nichtraucher verstärkt vor unfreiwilligem Passiv rauchen zu schützen. Das Rauchverbot gilt neben öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Bahnstationen und Flughäfen auch für Hotels und Zimmervemietungen. Das bedeutet, dass unser Haus als rauchfreie Zone gilt. Missachtung der Nichtraucherregelung bei uns im Haus wird mit € 500 geahndet. Die Zimmer werden bei Abreise kontrolliert.
12. An- und Abreise
Am Anreisetag wird jeder Reiseteilnehmer in einer Ansprache auf die Hausordnung aufmerksam gemacht. Dieser Hausordnung und allen anderen Anweisungen unseres Personals ist zwingend Folge zu leisten. Bei Verstößen behalten wir uns das Recht vor, einzelne Reiseteilnehmer von der Reise auszuschließen. Hier sei noch einmal der Hinweis auf unser Hausrecht gestattet.
Anreise ist um 18 Uhr. Wenn die abreisenden Gäste das Zimmer spät verlassen, kann es durchaus passieren, dass ankommende Gäste auf Ihr Zimmer warten müssen.
Eine gründliche Reinigung der Zimmer erfordert Zeit. Deshalb müssen die Zimmer am Abreisetag in der Regel bis 10 Uhr vormittags geräumt sein, manchmal auch früher.
Die Endreinigung ist im Reisepreis enthalten. Nicht enthalten ist die Unterhaltsreinigung während ihres Aufenthalts. Vielmehr ist jeder Reiseteilnehmer angehalten die Räume steht’s in einem tadellosen Zustand zu halten.
Die Zimmer/Bettenübergabe erfolgt in einem tadellosen Zustand. Bei Abreise-Zimmer/Bettenübergabe wird das Zimmer auf überdurchschnittliche Verunreinigung und Beschädigungen überprüft. Für eine überdurchschnittliche Verunreinigung fallen extra Reinigungskosten nach Aufwand an, jedoch mindestens 50€. Alle Beschädigungen werden nach Aufwand berechnet (Material und Beschaffungs- bzw. Wiederherstellungskosten).
Wir bitten um Ihr Verständnis.
13. Wasser- und Stromversorgung
Technische Einrichtungen, wie z.B. Gasboiler und Herde, entsprechen in Italien und Dänemark nicht immer den von Ihnen gewohnten Standards. Bitte beachten Sie daher unbedingt die Benutzungshinweise. Es könnte gelegentlich auch zu Störungen in der Wasser- und Stromversorgung kommen. Lang anhaltende Trockenzeiten können zur Wasserknappheit führen.
14. Sport
Da sich viele Gäste während des Urlaubs sportlich oder aktiv betätigen, kann es sein, dass Sie, insbesondere in der Hochsaison, auf die Benutzung der Sportgeräte warten müssen oder die Benutzungsdauer zeitlich begrenzt ist.
15. Versicherung der Fahrzeuge/Schäden an den Fahrzeugen
Unsere Autos sind alle kaskoversichert. Je Schadensfall entsteht eine Selbstbeteiligung von €500. Bei Nutzung der Pkws wird eine Sicherheitsleistung in Höhe von €500 in bar oder per Kreditkarte fällig, die am Anreisetag zu hinterlegen ist. Der Verursacher der Schäden haftet für den Schaden.
16. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende uns gegenüber geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Die Einhaltung einer besonderen Form ist für die Geltendmachung nicht erforderlich. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche jedoch schriftlich geltend machen.
Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB, sowie §§ 675, 631 BGB verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über von Ihnen geltend gemachte Ansprüche oder über die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Etwaige Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in drei Jahren.
17. Versicherungen sowie Pass-, Zoll-, Impf-Bestimmungen
Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Wir raten dringend zum Abschluss eines kompletten Sicherheitspaketes (z. B. einer Reiserücktrittversicherung, einer Reisekrankenversicherung mit Rücktransport, Reiseunfallversicherung sowie einer Reisegepäckversicherung etc.).
Beachten Sie bitte unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Reiselandes. Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle etwaigen Nachteile, die sich aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften ergeben, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Diese Informationen gelten für Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Nicht deutsche Staatsangehörige oder Inhaber eines Fremdpasses haben sich bei dem jeweils zuständigen Konsulat selber und auf eigene Verantwortung über die pass-, visa- und gesundheitspolizeilichen Vorschriften zu informieren und etwaige Fristen einzuhalten.
18. Schlussbestimmung
Sollten Bestimmungen hier ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellt, dass eine Regelungslücke vorhanden ist. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten.
19. Reisevermittler
Wassersportschule Boardflash
Janßen Schnitt GbR
Am Seglerhafen 2
D-23769 Fehmarn OT Lemkenhafen
E-Mail: info@boardflash.com
Telefon: +49 4372 8068638